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Entscheid des Berliner Landgerichts in der Angelegenheit Luzenko scheint nur in der Ukraine bekannt zu sein

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Gestern wurde der Text des Beschlusses des Berliner Landgerichts in der Angelegenheit des öffentlichen Dementis von BILD in Bezug auf die Informationen über den Sohn von Innenminister Luzenko Alexander veröffentlicht. Im Anhang des Gerichtsentscheides wird konstatiert, dass es keine Videoaufzeichnungen des Vorfalls mit Beteiligung des Ministers und seines Sohnes auf dem Flughafen Frankfurt am Main gibt. In der Werchowna Rada verkündete man, dass man jetzt die Möglichkeit hat, eine öffentliche Entschuldigung von der deutschen Regierung für “den Schaden, welcher der Reputation des Landes zugefügt wurde” zu fordern.

Der Sohn von Innenminister Jurij Luzenko, Alexander, klagte vor dem Berliner Landgericht danach, als in der BILD der Artikel veröffentlicht wurde “Zu betrunken! LH-Kapitän nahm Minister nicht mit”. In der Veröffentlichung wurde ein Vorfall geschildert, der am 4. Mai auf dem Flughafen Frankfurt am Main stattfand. Den Informationen der BILD nach, wurden Jurij und Alexander Luzenko nicht an Bord des Flugzeuges gelassen, welches nach Seoul (Südkorea) fliegen sollte, wohin die ukrainische Delegation sich zu einem offiziellen Erfahrungsaustausch mit Mitarbeitern der koreanischen Rechtsschutzorgane begab. In der Zeitung wurde mitgeteilt, dass die einen Skandal verursachenden Ukrainer von Polizisten beruhigt werden sollten, doch Jurij und Alexander Luzenko wehrten sich und warfen ihre Mobiltelefone nach den Polizisten. Wie in der Publikation bekräftigt wurde, wurde im Verlauf eines Alkoholtests im Blut des Sohnes des Innenministers ein Wert von 3 Promille festgestellt (etwa 0,7 l Wodka). Ein Dementi eben jenes Faktes erreichte der Innenministersohn vor dem deutschen Gericht.

Gestern wurde der Text des Gerichtsbeschlusses veröffentlicht, welcher von der für Presseangelegenheiten zuständigen Kammer des Berliner Landgerichts auf die Klage Alexander Luzenkos gegen die BILD gefasst wurde. Gemäß der Gerichtsentscheidung muss www.bild.de eine Gegendarstellung veröffentlichen, die von Alexander Luzenko persönlich verfasst wird, “ohne Zusätze und Auslassungen, sofort und ohne Geldeintreibung vom Kläger”. Dabei ist vom Gericht klar vorgeschrieben worden, dass das Wort “Dementi/Gegendarstellung” grafisch hervorgehoben sein soll und die Größe soll der Größe und der Schrift der Überschrift des Artikels “Zu betrunken! LH-Kapitän nahm Minister nicht mit” entsprechen.

In seiner Gegendarstellung bezeichnet der Sohn des Innenministers die von der BILD dargestellten Fakten in Bezug auf ihn als unwahr, insbesondere die Information darüber, dass er einen Alkoholtest machen sollte. “Aus diesem Grunde konstatiere ich: die vorliegende Behauptung ist unwahr. Ich wurde nicht gezwungen einen Alkoholtest zu machen und ich war ebenfalls nicht betrunken (ich hatte keine ’3 Promille’)”, heißt es in der Gegendarstellung, die von Alexander Luzenko erstellt wurde.

Übrigens ist der interessanteste Teil des Gerichtsentscheids die Anmerkung, in der konstatiert wird, dass es keine Videoaufzeichnungen des Vorfalls mit Beteiligung von Jurij und Alexander Luzenko gibt. “Es wurde geprüft, ob es Videoaufzeichnungen des Vorfalls gab. Dabei wurde gezeigt, dass in dem entsprechenden Teil des Flughafens, Gate C15, keine Videoaufnahmen gemacht wurden. In diesem Bereich gibt es nur Sicherheitskameras, die neben den Notausgangstüren installiert sind und die nur dann Aufzeichnungen machen, wenn die Türen benutzt werden. Nach den Unterredungen mit Herrn Desch?!? vom Sicherheitsdienst des Flughafens, wurde festgestellt, dass keine Videoaufzeichnungen des Vorfalls existieren”, heißt es im Dokument. Bemerkenswert ist, dass, den vorhergehenden Erklärungen Jurij Luzenkos nach urteilend, er selbst nicht wusste, dass keine Videoaufzeichnungen des Vorfalls existieren. “Versetzen sie sich in meine Lage, wenn die ganze Welt sieht, wie deutsche Polizisten den ukrainischen Innenminister zu Boden werfen und anschließend ihn zu viert in Handschellen in den Arrestraum schleifen”, sagte er auf einem Treffen mit den Abgeordneten der Fraktion “Unsere Ukraine – Nationale Selbstverteidigung” (Ausgabe des “Kommersant-Ukraine“ vom 14. Mai).

Ungeachtet dessen, dass der Gerichtsentscheid nicht nur ukrainischen Journalisten vorliegt, sondern auch den Parlamentsabgeordneten, erklärte man dem “Kommersant-Ukraine“ bei der BILD, dass man diesen bislang nicht gesehen hat. “Ich weiß, dass sie (Jurij und Alexander Luzenko) von uns ein Dementi/eine Gegendarstellung und deren Platzierung auf der Website verlangten. Bislang liegt uns kein Brief mit der Entscheidung des Gerichts vor”, sagte dem “Kommersant-Ukraine“ der Pressesprecher der BILD, Tobias Fröhlich. “Wenn uns irgendetwas vom Gericht vorliegt, dann werden wir natürlich die entsprechenden juristischen Schritte unternehmen und die Frage der Berufung klären. Doch bislang können mir nicht sagen, wie wir vorgehen werden”.

Das Erscheinen des Gerichtsentscheids und vor allem die Information über das Fehlen von Videoaufzeichnungen nimmt dem Rücktritt Luzenkos faktisch alle Grundlagen, auf welchem die Vertreter der Partei der Regionen bestanden hatte. Derweil sind die “Regionalen” bislang nicht bereit auf ihre Forderung zu verzichten und schieben alle Verantwortung auf die Regierung der BRD ab.

“Wenn das Gericht bestätigt, dass es keinerlei Gesetzesverletzungen von Seiten unserer Delegation gab, dann werden wir darauf bestehen, dass die deutsche Seite sich öffentlich vor der Ukraine für den Schaden entschuldigt, welcher der Reputation des Landes zugefügt wurde”, erklärte Michail Tschetschetow (Partei der Regionen), Mitglied des zeitweiligen Ermittlungsausschusses zur Untersuchung des Inzidents am Frankfurter Flughafen. “Was kann ein Dementi in der Zeitung schon sein? Man hat ihn (uns) vor der ganzen Welt beschuldigt, doch entschuldigen möchte man sich leise, irgendwo auf der Toilette? So kann es nicht sein – sie sollen öffentlich zugeben, dass sie unrecht hatten.”

Wenn die deutsche Seite zu einer öffentlichen Entschuldigung nicht bereits ist, soll sie, den Worten des Abgeordneten nach, alle Materialien präsentieren, welche den gegebenen Vorfall betreffen, damit die Mitglieder des Ermittlungsausschusses ihm eine “objektive ethisch-moralische Bewertung” geben.

Jelena Geda

Quelle: Kommersant-Ukraine

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Übersetzer:   Andreas Stein — Wörter: 908

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